Kostenloser Rechner · Closing & Steuer
Firmenverkauf & Steuern: was bleibt netto vom Verkaufspreis?
Vom Verkaufspreis zum Netto-Scheck: Share Deal (§ 17), Asset Deal (§ 16/§ 34) und Holding (§ 8b) im direkten Vergleich — mit Freibetrag, § 34(3) und Soli. Live, während Sie tippen. Keine Anmeldung, kein Datentransfer an unseren Server.
- Drei Pfade im Vergleich
- Keine Registrierung
- Läuft im Browser
Indikative Berechnung, Steuerstand 2026 — kein Steuerbescheid. Vereinfachtes Modell mit parametrisierten Sätzen; eine fachliche Steuer-Prüfung steht vor Veröffentlichung aus. Ersetzt keine Steuerberatung. Welcher Pfad und welche Sätze gelten, hängt vom Einzelfall ab.
€-Beträge in Mio. €, Sätze in %. * = Pflichtfeld. Der Rechner zeigt immer alle drei Pfade im Vergleich.
Verkauf & Gewinn
Persönliche Steuer (2026)
Share Deal · § 17
Netto-Erlös · Share § 17
3.567.226 €Gewinn 4.825.000 € · Steuer 1.282.775 € · 26,6 % eff.
Vergleich · bester privat verfügbarer Pfad
Rechnet komplett in Ihrem Browser. Nichts verlässt diese Seite.
Brücke: Verkaufspreis → Netto-Erlös (Share § 17)
Navy = Anker. Rot = Steuer/Abzug.
Share Deal · § 17 (GmbH-Anteile privat) — im Detail
| Equity Value (Brutto-Verkaufspreis) | 5.000.000 € |
| ./. Anschaffungskosten (nur Gewinn) | -25.000 € |
| ./. Veräußerungskosten | -150.000 € |
| = Veräußerungsgewinn | 4.825.000 € |
| ./. 40 % steuerfrei (Teileinkünfteverfahren) | -1.930.000 € |
| = Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (60 %) | 2.895.000 € |
| ./. Einkommensteuer (42 %) | -1.215.900 € |
| ./. Solidaritätszuschlag | -66.875 € |
| = Netto-Erlös nach Steuer | 3.567.226 € |
Steuern beim Firmenverkauf: so funktioniert der Rechner
Ausgangspunkt ist der Veräußerungsgewinn: Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Auf diesen Gewinn wird je nach Struktur unterschiedlich Steuer fällig:
Netto-Erlös = Verkaufspreis − Veräußerungskosten − Steuer (je nach Pfad)
Beim Share Deal (§ 17) sind 60 % des Gewinns zum persönlichen Satz steuerpflichtig. Beim Asset Deal (§ 16/§ 34) gibt es ab 55 Jahren einen Freibetrag und eine Tarifermäßigung. Über eine Holding (§ 8b) bleibt der Gewinn fast steuerfrei — bis zur Ausschüttung an die Privatperson.
Rechenbeispiel
Ein 58-jähriger Inhaber verkauft für 5,0 Mio. € (Anschaffungskosten 25.000 € Stammkapital, 150.000 € Beratungskosten) — Veräußerungsgewinn rund 4,83 Mio. €. Als Share Deal (§ 17) bleiben bei 42 % Spitzensteuersatz netto rund 3,57 Mio. € (eff. 26,6 %). Als Asset Deal mit § 34(3) (halber Durchschnittssatz, hier 19,6 %) sind es rund 3,85 Mio. € (eff. 20,7 %) — der beste Weg. Über eine Holding mit Vollausschüttung bleiben rund 3,52 Mio. €; ohne Ausschüttung lägen 4,78 Mio. € in der Holding — steuergestundet, aber nicht privat verfügbar. Verändern Sie die Annahmen oben und sehen Sie sofort, welcher Pfad netto vorne liegt.
Modell-Logik und Vereinfachungen
Alle Sätze und Schwellen sind mit Stand 2026 parametrisiert und anpassbar. Der § 16(4)- Freibetrag schmilzt korrekt ab, § 34(3) ist auf 5 Mio. € gedeckelt (darüber zum Grenzsteuersatz), und der Rechner wählt automatisch die günstigere von § 34(3) und Fünftelregelung. Bewusste Vereinfachungen: die Fünftelregelung wird über den Grenzsteuersatz approximiert, keine Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn, Soli- Freigrenze ignoriert. Welche Struktur und welche Sätze im Einzelfall gelten, gehört in die Hand eines Steuerberaters — die fachliche Prüfung dieses Tools steht vor Veröffentlichung aus.
Den Verkauf steueroptimal strukturieren?
SourcingClub begleitet Transaktionen im DACH-Mittelstand — diskret, proprietär und im Zusammenspiel mit Ihrem Steuerberater.
Vertrauliches ErstgesprächWeiterführende Themen
- Asset Deal vs. Share Deal – steuerliche Unterschiede und Entscheidungshilfe
- EV-Equity-Bridge – vom Unternehmenswert zum Equity Value (Brutto-Erlös)
- Unternehmenswert für das Finanzamt – steuerliche Bewertung
- Glossar – Teileinkünfteverfahren, § 34 EStG, § 8b KStG und mehr
Wichtiger Steuerhinweis
Dieser Rechner liefert eine indikative, vereinfachte Schätzung der Steuerlast beim Unternehmensverkauf nach deutschem Recht (Stand 2026) mit parametrisierten Sätzen und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater steht vor Veröffentlichung aus. Welcher Besteuerungspfad anwendbar ist und welche Sätze, Freibeträge und Sonderregeln im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Struktur, der Beteiligungshöhe, der Vorgeschichte und den persönlichen Verhältnissen ab. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Bitte ziehen Sie vor jeder Entscheidung einen Steuerberater hinzu.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Gewinn aus einem GmbH-Verkauf besteuert (§ 17, Teileinkünfteverfahren)?
Hält eine natürliche Person mindestens 1 % der GmbH-Anteile im Privatvermögen, gilt beim Verkauf das Teileinkünfteverfahren nach § 17 EStG: 60 % des Veräußerungsgewinns sind zum persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer; Gewerbesteuer fällt nicht an. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt sich so eine effektive Belastung von rund 26–27 % des Gewinns.
Was ist der Unterschied zwischen Share Deal, Asset Deal und Holding?
Beim Share Deal (§ 17) verkauft die natürliche Person ihre Anteile direkt — 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig. Beim Asset Deal bzw. Verkauf eines Einzelunternehmens oder Mitunternehmeranteils (§ 16/§ 34) gibt es einen Freibetrag (§ 16(4)) und eine Tarifermäßigung (§ 34: Fünftelregelung oder halber Durchschnittssatz). Über eine Holding (§ 8b KStG) sind rund 95 % des Gewinns steuerfrei — effektiv etwa 1,5 % —, das Geld liegt dann aber in der Holding; eine spätere Ausschüttung an die Person löst Abgeltungssteuer aus. Der Rechner stellt alle drei Wege gegenüber.
Was bringt der Freibetrag nach § 16(4) und der halbe Steuersatz nach § 34(3)?
Wer mindestens 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig ist, erhält beim Asset Deal einmalig einen Freibetrag von 45.000 € (§ 16(4)); dieser schmilzt ab einem Gewinn von 136.000 € ab und ist bei 181.000 € vollständig aufgebraucht. Zusätzlich kann einmal im Leben der ermäßigte Steuersatz nach § 34(3) beantragt werden: 56 % des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes, mindestens 14 %, für Gewinne bis 5 Millionen Euro. Der Rechner prüft automatisch, ob § 34(3) günstiger ist als die Fünftelregelung.
Mindern Beratungskosten die Steuer?
Ja. Veräußerungskosten — Honorare für M&A-Berater, Anwälte, Notar und die Steuerberatung des Verkäufers — mindern den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn und damit die Steuer. Anschaffungskosten (etwa das eingezahlte Stammkapital) mindern ebenfalls den Gewinn, fließen aber nicht zusätzlich vom Netto-Erlös ab, weil sie bereits vor dem Verkauf investiert wurden.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine indikative, vereinfachte Schätzung nach deutschem Steuerrecht (Stand 2026) mit parametrisierten Sätzen und ersetzt keine Steuerberatung. Welcher Besteuerungspfad anwendbar ist und welche Sätze, Freibeträge und Sonderregeln im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Struktur und den persönlichen Verhältnissen ab. Ziehen Sie vor jeder Entscheidung einen Steuerberater hinzu. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.