Unternehmensnachfolge planen: Der komplette Leitfaden

Nachfolgemodelle, steuerliche Gestaltung, Bewertung und Übergabeprozess -- strukturiert aufbereitet für Mittelstands-Unternehmer im DACH-Raum.

Leitfaden

Über 500.000 KMU in Deutschland suchen bis 2028 einen Nachfolger (KfW). Die Planung sollte mindestens 3-5 Jahre vor dem gewünschten Übergabezeitpunkt beginnen. Eine strukturierte Nachfolgeplanung umfasst die Wahl des Nachfolgemodells, die Unternehmensbewertung, steuerliche Optimierung und den eigentlichen Übergabeprozess.

Nachfolge in Zahlen

Das Thema Unternehmensnachfolge hat im DACH-Raum eine demografisch bedingte Dringlichkeit erreicht, die historisch beispiellos ist. Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der Herausforderung und zugleich die Chancen, die sich für strukturierte Nachfolgelösungen ergeben.

Laut dem KfW-Nachfolge-Monitoring 2024 planen rund 532.000 Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland bis 2028 ihre Nachfolge. Das entspricht etwa 14 Prozent aller KMU. Die Altersstruktur der Unternehmerschaft verstärkt den Trend: Rund 40 Prozent aller Mittelstands-Geschäftsführer sind über 55 Jahre alt. In der Generation der Babyboomer (Jahrgänge 1955 bis 1964) stehen in den kommenden fünf bis zehn Jahren hunderttausende Übergaben an.

Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der nächsten Generation, das Familienunternehmen fortzuführen. Während vor 20 Jahren noch über 70 Prozent der Nachfolgen familienintern gelöst wurden, liegt der Anteil heute bei etwa 54 Prozent -- Tendenz weiter fallend. Die Konsequenz: Immer mehr Unternehmer müssen sich mit externen Nachfolgelösungen auseinandersetzen, sei es durch einen Verkauf an strategische Käufer, an Private-Equity-Investoren oder durch einen Management Buy-out.

In Österreich stehen laut Wirtschaftskammer jährlich rund 6.500 Betriebe zur Übergabe an. In der Schweiz schätzt das Institut für Jungunternehmen (IFJ), dass jährlich etwa 12.000 KMU eine Nachfolgelösung benötigen. Die DACH-Region insgesamt steht vor einer Nachfolgewelle, die den M&A-Markt im Mittelstand grundlegend prägt und neue Möglichkeiten für professionelle Deal Origination eröffnet.

Besonders betroffen sind das Handwerk, das verarbeitende Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen und der Einzelhandel. In fragmentierten Branchen wie Industrieservices, IT-Services oder Facility Management trifft die Nachfolgewelle auf eine ohnehin hohe Buy-&-Build-Aktivität von Finanzinvestoren -- ein Zusammenspiel, das die Bedeutung einer frühzeitigen Nachfolgeplanung zusätzlich unterstreicht.

Nachfolgemodelle im Überblick

Die Wahl des Nachfolgemodells ist die zentrale strategische Entscheidung im Nachfolgeprozess. Jedes Modell hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Kaufpreis, Vorlaufzeit, steuerlicher Behandlung und emotionaler Komplexität. Die folgende Vergleichstabelle stellt die vier Hauptoptionen einander gegenüber.

KriteriumFamilieninternMBOVerkauf an DrittePE-Investor
Typischer Anteil~54 % der Nachfolgen~17 %~22 %~7 %
KaufpreisOft FamilienrabattMarktpreis, oft Earn-OutMarktpreisPremium möglich
Vorlaufzeit5-10 Jahre2-5 Jahre1-3 Jahre6-18 Monate
Kontrolle AltinhaberSchrittweise ÜbergabeMittel (Beratungsfunktion)Gering nach ClosingRückbeteiligung möglich
Emotionaler FaktorHoch (Familiendynamik)Mittel (bekanntes Team)GeringGering-Mittel
SteueroptimierungFreibeträge §13a/b ErbStGKaufpreisfinanzierungTeileinkünfteverfahrenTeileinkünfte + Rückbet.
FinanzierungsaufwandGering (Schenkung)Hoch (MBO-Finanzierung)Keiner für VerkäuferKeiner für Verkäufer
EignungBranchenwissen in FamilieStarkes ManagementteamKein Nachfolger vorhandenWachstumsorientiert

Die Entscheidung für ein Nachfolgemodell sollte nicht isoliert, sondern im Kontext der persönlichen Zielsetzung des Inhabers, der Unternehmensstruktur und der steuerlichen Rahmenbedingungen getroffen werden. In der Praxis werden häufig hybride Ansätze gewählt -- beispielsweise eine Kombination aus familieninterner Nachfolge und PE-Minderheitsbeteiligung oder ein stufenweiser MBO mit anschließender strategischer Partnerschaft.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Optionen finden Sie auf unserer Seite Für Unternehmer.

Familieninterne Nachfolge

Die familieninterne Nachfolge bleibt mit rund 54 Prozent die häufigste Form der Unternehmensübertragung im deutschen Mittelstand. Dennoch ist sie keineswegs der einfachste Weg. Die Übergabe an ein Familienmitglied erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, die sowohl die fachliche Qualifikation des Nachfolgers als auch die familiäre Dynamik und steuerliche Gestaltung berücksichtigt.

Voraussetzungen und Qualifikation

Der potenzielle Nachfolger sollte idealerweise sowohl Branchenkenntnis als auch Führungserfahrung mitbringen. In der Praxis hat sich ein stufenweiser Einstieg bewährt: zunächst externe Berufserfahrung in einem anderen Unternehmen, dann Eintritt ins Familienunternehmen in einer operativen Rolle, schrittweise Übernahme von Verantwortung und schließlich die formale Übergabe der Geschäftsführung. Dieser Prozess dauert typischerweise 5 bis 10 Jahre und sollte durch Mentoring und gezielte Weiterbildung begleitet werden.

Steuerliche Gestaltung bei Schenkung und vorweggenommener Erbfolge

Die steuerlich günstigste Form der familieninternen Nachfolge ist die Schenkung unter Nutzung der Betriebsvermögensverschonung (§13a/b ErbStG). Bei der Regelverschonung werden 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens freigestellt, bei der Optionsverschonung sogar 100 Prozent. Zusätzlich gelten die persönlichen Freibeträge: 400.000 Euro pro Kind, die alle 10 Jahre erneut genutzt werden können. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, diese Freibeträge mehrfach auszuschöpfen.

Alternativ kann die Nachfolge als gemischte Schenkung strukturiert werden: Der Nachfolger zahlt einen reduzierten Kaufpreis (unter dem Verkehrswert), die Differenz gilt als Schenkung. Dieses Modell wird häufig gewählt, wenn weitere Erben auszugleichen sind. Die steuerliche Bewertung erfolgt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§199 ff. BewG), das auf dem nachhaltig erzielbaren Ertrag und einem Kapitalisierungsfaktor basiert.

Familiäre Herausforderungen

Die emotionale Dimension der familieninternen Nachfolge wird regelmäßig unterschätzt. Typische Konfliktfelder sind: die Abgrenzung zwischen Alt- und Neuinhaber während der Übergangsphase, Erwartungshaltungen nicht-nachfolgender Geschwister (Pflichtteilsansprüche, Gleichbehandlung), die Rollenveränderung des Senior-Unternehmers und die Vereinbarkeit von familiären und unternehmerischen Interessen. Eine professionelle Mediation oder Familienverfassung kann helfen, diese Konflikte frühzeitig zu strukturieren.

Management Buy-out (MBO)

Der Management Buy-out ist mit etwa 17 Prozent die zweithäufigste Nachfolgeform bei KMU und gewinnt an Bedeutung. Beim MBO übernimmt das bestehende Management die Gesellschaftsanteile vom Altinhaber. Der zentrale Vorteil: Das Management kennt das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Kunden und die Geschäftsprozesse intimst. Die Übergabe erfolgt dadurch reibungsloser als bei einem externen Verkauf.

Finanzierungsstruktur eines MBO

Die Finanzierung ist die größte Herausforderung bei einem MBO. Da das Management in der Regel nicht über ausreichend Eigenkapital verfügt, den vollen Kaufpreis zu zahlen, wird eine gestaffelte Finanzierung aufgebaut. Die typische Struktur umfasst: 10 bis 30 Prozent Eigenkapital der übernehmenden Manager, 40 bis 60 Prozent Senior Debt (Bankdarlehen, besichert durch Unternehmensvermögen), 10 bis 30 Prozent Verkäuferdarlehen (Seller Note mit Nachrangigkeit) und gegebenenfalls Mezzanine-Kapital oder stille Beteiligungen.

Der Verkäufer kann den MBO attraktiver gestalten, indem er einen Teil des Kaufpreises als nachrangiges Darlehen stehen lässt. Diese Seller Note signalisiert Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und erleichtert die Bankfinanzierung erheblich. Earn-Out-Regelungen, bei denen ein Teil des Kaufpreises an die Erreichung zukünftiger Unternehmenskennzahlen geknüpft wird, sind im MBO-Kontext ebenfalls verbreitet.

MBO in Kombination mit Finanzinvestor

Zunehmend werden MBOs durch Private-Equity-Minderheitsbeteiligungen unterstützt. Der PE-Investor stellt Eigenkapital bereit, das die Finanzierungslücke schließt, und bringt zugleich strategisches Know-how und Netzwerk ein. Für das Management reduziert sich das persönliche Risiko; für den Altinhaber steigt die Transaktionssicherheit. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Unternehmen mit einem Kaufpreis oberhalb von 5 Millionen Euro, bei denen die reine Management-Finanzierung nicht ausreicht. Mehr dazu erfahren Sie unter PE-Investor vs. strategischer Käufer.

Verkauf an externe Käufer

Wenn weder eine familieninterne Nachfolge noch ein MBO in Frage kommen, ist der Verkauf an einen externen Käufer die verbleibende Option. Mit rund 29 Prozent (Verkauf an Dritte plus PE-Investor) nimmt dieser Weg an Bedeutung zu. Externe Käufer lassen sich in drei Kategorien einteilen: strategische Käufer, Private-Equity-Investoren und Family Offices.

Strategische Käufer

Strategische Käufer sind Unternehmen derselben oder einer verwandten Branche, die durch die Akquisition Synergien realisieren wollen -- sei es durch Marktanteilsgewinne, Zugang zu neuen Kundengruppen, technologischen Kompetenzen oder geografischer Expansion. Strategische Käufer zahlen häufig eine Synergie-Prämie auf den Stand-alone-Wert des Unternehmens, was zu höheren Kaufpreisen führen kann. Die Integration verläuft allerdings oft tiefer: Mitarbeiter, Prozesse und die Unternehmensidentität werden an den Käufer angepasst.

Private-Equity-Investoren

PE-Investoren erwerben Unternehmen mit dem Ziel, den Unternehmenswert über einen Investitionszeitraum von typischerweise 3 bis 7 Jahren zu steigern und anschließend mit Gewinn zu veräußern. Für den Altinhaber bietet ein PE-Investor den Vorteil einer professionellen Transaktionsabwicklung, häufig die Möglichkeit einer Rückbeteiligung (Reinvestment) und eine klare Wachstumsstrategie für das Unternehmen. Im Kontext von Buy-&-Build-Strategien suchen PE-Fonds gezielt nach Plattformunternehmen mit Nachfolgebedarf in fragmentierten Branchen.

Die Transaktionsstruktur bei PE-Deals unterscheidet sich wesentlich von einem reinen Unternehmensverkauf. Typische Elemente sind: Earn-Out-Klauseln, Garantie- und Freistellungskataloge, Wettbewerbsverbote sowie die Festlegung einer Übergangsphase, in der der Altinhaber operativ eingebunden bleibt. Die Wahl zwischen einem Asset Deal und Share Deal hat dabei erhebliche steuerliche Auswirkungen für beide Seiten.

Family Offices

Family Offices verwalten das Vermögen wohlhabender Unternehmerfamilien und investieren zunehmend direkt in Mittelstandsunternehmen. Im Unterschied zu PE-Fonds verfolgen Family Offices häufig einen längerfristigen Investitionshorizont (Evergreen-Ansatz) und legen Wert auf nachhaltige Wertschöpfung statt schnelle Exit-Strategien. Für Altinhaber, denen die langfristige Fortführung ihres Unternehmens wichtig ist, kann ein Family Office der ideale Partner sein. Die Kaufpreise liegen typischerweise auf Marktniveau, können aber je nach strategischem Fit auch darüber hinausgehen.

Unabhängig vom Käufertyp ist die Unternehmensbewertung der zentrale Ankerpunkt jeder Verkaufsverhandlung. Eine fundierte Bewertung auf Basis anerkannter Verfahren (DCF, Multiplikatorenmethode, Ertragswertverfahren) schafft die Grundlage für eine realistische Preisfindung und reduziert das Risiko von Verhandlungsblockaden. Aktuelle Bewertungsniveaus im DACH-Raum finden Sie in unserer Analyse der EBITDA-Multiples DACH.

Steuerliche Aspekte der Nachfolge

Die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist einer der komplexesten und zugleich wirkungsvollsten Hebel im gesamten Übergabeprozess. Eine optimale steuerliche Struktur kann die effektive Belastung um Hunderttausende Euro reduzieren. Umgekehrt führen versäumte Gestaltungsmöglichkeiten zu unnötig hohen Steuerlasten.

Erbschafts- und Schenkungsteuer: Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge nach §16 ErbStG richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro (bzw. 400.000 Euro, wenn der zwischengeschaltete Elternteil vorverstorben ist), Geschwister und sonstige Erwerber 20.000 Euro. Diese Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und können durch rechtzeitige Schenkungen mehrfach genutzt werden -- ein wesentliches Argument für eine frühzeitige Nachfolgeplanung.

Betriebsvermögensverschonung nach §13a/b ErbStG

Das Herzstück der steuerlichen Nachfolgeoptimierung ist die Betriebsvermögensverschonung. In der Regelverschonung (§13a Abs. 1 ErbStG) werden 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens von der Erbschafts- oder Schenkungsteuer freigestellt. Für den verbleibenden 15-Prozent-Anteil gilt ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro. Voraussetzungen: Fortführung des Unternehmens für mindestens 5 Jahre (Behaltensfrist) und Einhaltung der Lohnsummenregelung (400 Prozent der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre bei mehr als 15 Beschäftigten).

Optionsverschonung

Die Optionsverschonung (§13a Abs. 10 ErbStG) ermöglicht eine 100-prozentige Steuerbefreiung des begünstigten Betriebsvermögens. Die Anforderungen sind entsprechend strenger: Die Behaltensfrist beträgt 7 Jahre (statt 5), die Lohnsummenregelung erfordert 700 Prozent der Ausgangslohnsumme über 7 Jahre (bei mehr als 15 Beschäftigten), und das Verwaltungsvermögen darf maximal 20 Prozent des Betriebsvermögens ausmachen (statt 90 Prozent bei der Regelverschonung). Die Optionsverschonung muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden und ist unwiderruflich.

Steuerliche Aspekte beim Unternehmensverkauf

Bei einem entgeltlichen Verkauf (an Dritte oder im Rahmen eines MBO) unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Natürliche Personen profitieren vom Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG): Nur 60 Prozent des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig. Zusätzlich gilt ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit ein Freibetrag von 45.000 Euro (§16 Abs. 4 EStG) sowie die Möglichkeit der Fünftelungsregelung (§34 EStG) zur Progressionsglättung. Bei Veräußerung über eine Holdinggesellschaft (GmbH) kann die Steuerbelastung auf effektiv unter 2 Prozent reduziert werden -- die steuerlich effizienteste Variante, die allerdings eine entsprechende Vorplanung erfordert.

Wer sein Unternehmen optimal auf einen Verkauf vorbereiten möchte, findet auf unserer Seite Unternehmen verkaufen weitere Informationen zum Prozess und zur Verkaufsvorbereitung.

Timeline: 5-Jahres-Nachfolgeplan

Eine strukturierte Nachfolgeplanung folgt einer klaren zeitlichen Abfolge. Der folgende 5-Jahres-Plan zeigt die wesentlichen Meilensteine -- vom ersten Strategiegespräch bis zur endgültigen Übergabe.

Jahr 5 vor Übergabe: Strategie und Bestandsaufnahme

Der Startpunkt der Nachfolgeplanung ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welches Nachfolgemodell kommt grundsätzlich in Frage? Gibt es potenzielle Nachfolger in der Familie oder im Management? Wie ist das Unternehmen finanziell und strukturell aufgestellt? In dieser Phase sollte ein erfahrener Nachfolgeberater hinzugezogen werden, der den Prozess moderiert und objektiv einschätzt. Eine erste indikative Unternehmensbewertung gibt Orientierung über den zu erwartenden Wert.

Jahr 4: Nachfolger identifizieren und aufbauen

Im zweiten Jahr der Planung wird der Nachfolger konkretisiert. Bei familieninterner Nachfolge beginnt die gezielte Einarbeitung und Kompetenzentwicklung. Bei externer Lösung wird die Suche nach geeigneten Käufern oder MBO-Kandidaten aufgenommen. Parallel dazu: steuerliche Strukturoptimierung in Abstimmung mit dem Steuerberater (Holdingstruktur? Schenkungsstrategie? Umwandlungen?). Gegebenenfalls erste Schenkungen im Rahmen der 10-Jahres-Freibeträge.

Jahr 3: Wertoptimierung und rechtliche Vorbereitung

Der Fokus liegt nun auf der gezielten Steigerung des Unternehmenswertes (Value Enhancement): Bereinigung der Bilanz, Reduzierung von Inhaberabhängigkeiten, Aufbau eines zweiten Managementlevels, Verbesserung der Dokumentationsqualität und Professionalisierung des Controllings. Rechtlich werden Gesellschaftsverträge geprüft und gegebenenfalls angepasst, Eheverträge aktualisiert und testamentarische Regelungen getroffen. Bei einem geplanten Verkauf beginnt die Erstellung der Verkaufsdokumentation (Informationsmemorandum).

Jahr 2: Marktansprache und Verhandlung

Bei externem Verkauf beginnt jetzt die aktive Käufersuche und -ansprache. Ein M&A-Berater führt den strukturierten Verkaufsprozess: Erstellung eines anonymen Kurzprofils (Teaser), Identifikation und Ansprache potenzieller Käufer, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Versand des Informationsmemorandums, Managementpräsentationen und Verhandlung der Letter of Intent (LOI). Bei familieninterner Nachfolge: Der designierte Nachfolger übernimmt zunehmend operative Verantwortung und wird Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern als künftiger Inhaber vorgestellt.

Jahr 1: Due Diligence, Closing und Übergabe

Das letzte Jahr vor der Übergabe ist geprägt von der Due Diligence (bei externem Verkauf), der Kaufvertragsverhandlung (SPA), dem notariellen Vollzug und der operativen Übergabe. Die Due Diligence umfasst typischerweise die Bereiche Finanzen, Steuern, Recht, Umwelt und IT und dauert 4 bis 12 Wochen. Nach dem Closing (Signing und Vollzug, die auch zeitgleich stattfinden können) beginnt die Integrationsphase. Für den Altinhaber wird eine Übergangsregelung vereinbart -- typischerweise 6 bis 24 Monate als Berater oder operativer Geschäftsführer, um einen reibungslosen Wissenstransfer sicherzustellen.

Die professionelle Begleitung dieses Prozesses ist entscheidend. Wer noch keinen klaren Nachfolgeplan hat, sollte den ersten Schritt mit einem unverbindlichen Strategiegespräch machen. Der SourcingClub unterstützt Mittelstands-Unternehmer bei der diskreten Identifikation und Ansprache geeigneter Nachfolger.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Die Nachfolgeplanung sollte idealerweise 5 bis 10 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt beginnen. Mindestens 3 Jahre Vorlauf sind notwendig, um steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, einen geeigneten Nachfolger zu identifizieren und eine geordnete Übergabe sicherzustellen. Die KfW empfiehlt, spätestens ab dem 55. Lebensjahr aktiv zu planen. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, den optimalen Zeitpunkt für die Übergabe zu wählen und den Unternehmenswert gezielt zu steigern.

Was kostet eine Nachfolgeberatung?

Die Kosten für eine professionelle Nachfolgeberatung variieren je nach Komplexität und Unternehmensgröße. Für die initiale Strategieberatung und Nachfolgekonzeption fallen in der Regel 5.000 bis 15.000 Euro an. Eine vollständige Transaktionsbegleitung kostet bei kleineren Unternehmen (bis 5 Mio. Euro Umsatz) zwischen 30.000 und 80.000 Euro, bei größeren Mittelständlern (5 bis 50 Mio. Euro Umsatz) werden häufig Erfolgshonorare von 2 bis 5 Prozent des Transaktionswertes vereinbart. Hinzu kommen Kosten für Steuerberater, Rechtsanwälte und gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer für die Due Diligence.

Welche Steuerfreibeträge gibt es?

Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Zusätzlich kann Betriebsvermögen über die Regelverschonung (§13a ErbStG) zu 85 Prozent oder über die Optionsverschonung (§13a Abs. 10 ErbStG) zu 100 Prozent steuerfrei übertragen werden, sofern Haltefristen (5 bzw. 7 Jahre) und Lohnsummenregelungen eingehalten werden. Bei Verwaltungsvermögensquoten über 90 Prozent entfällt die Verschonung vollständig.

Was ist eine Betriebsvermögensverschonung?

Die Betriebsvermögensverschonung nach §13a und §13b ErbStG ermöglicht die steuerlich begünstigte Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. In der Regelverschonung werden 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens freigestellt, bei der Optionsverschonung sogar 100 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens 5 (Regelverschonung) bzw. 7 Jahre (Optionsverschonung) fortgeführt wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht unter die gesetzlich definierten Schwellenwerte fällt. Das Verwaltungsvermögen (z. B. Immobilien, Wertpapiere) darf maximal 90 Prozent des Betriebsvermögens ausmachen.

Wie finde ich einen externen Nachfolger?

Externe Nachfolger lassen sich über mehrere Kanäle identifizieren: Erstens über spezialisierte Nachfolgebörsen wie die IHK-Nachfolgebörse nexxt-change oder die DUB-Unternehmensbörse. Zweitens über M&A-Berater und spezialisierte Dienstleister, die aktiv nach passenden Käufern suchen. Drittens über Plattformen wie den SourcingClub, die systematisch Unternehmen und potenzielle Käufer zusammenbringen. Viertens über Branchennetzwerke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Multiplikatoren. Die diskrete Ansprache über professionelle Intermediäre ist insbesondere im Mittelstand der bevorzugte Weg.

Was ist ein MBO?

Ein Management Buy-out (MBO) bezeichnet die Übernahme eines Unternehmens durch das bestehende Management. Die Geschäftsführer oder leitende Angestellte erwerben die Gesellschaftsanteile vom bisherigen Eigentümer. Die Finanzierung erfolgt typischerweise über eine Kombination aus Eigenkapital der Manager, Bankdarlehen (Leverage) und häufig Verkäuferdarlehen (Seller Notes). Ein MBO bietet den Vorteil der Kontinuität, da das Management das Unternehmen bereits kennt. Für den Altinhaber ist ein MBO oft emotional attraktiv, da das Unternehmen in vertrauten Händen bleibt.

Wie wird der Übergabepreis bei familieninterner Nachfolge bestimmt?

Bei familieninterner Nachfolge wird der Übergabepreis häufig unter dem Marktwert angesetzt. Es gibt drei gängige Modelle: Schenkung (gesamtes oder teilweises Unternehmen ohne Gegenleistung), gemischte Schenkung (Kaufpreis unter Verkehrswert, Differenz als Schenkung) oder vorweggenommene Erbfolge mit Abstandszahlungen an Geschwister. Steuerlich relevant ist der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§199 ff. BewG). Bei Abweichung vom Verkehrswert kann eine verdeckte Schenkung vorliegen, die schenkungsteuerpflichtig ist.

Welche Rolle spielt der Notar?

Der Notar ist bei der Unternehmensnachfolge in mehreren Bereichen gesetzlich erforderlich: Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine notarielle Beurkundung zwingend (§15 GmbHG). Gleiches gilt für die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Eintragung neuer Gesellschafter ins Handelsregister und die Erstellung von Eheverträgen oder Erbverträgen, die im Zusammenhang mit der Nachfolge stehen. Der Notar berät zudem zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und stellt die formale Wirksamkeit aller Übertragungsakte sicher. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und der Gebührenordnung (GNotKG).

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