Für Berater · Partner werden

Partner werden

Denkt ein Mandant an Verkauf, haben Sie mit mir einen festen Ansprechpartner auf der Käuferseite. Die Partnerschaft kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

MIhr Mandantzahlt 0 €SieIhre Kanzleierhält 0 €ichKäuferseiteIEin Investorträgt das Honoraranonyme AnfrageGespräch erst nach Einwilligung

Geldfluss

Für Ihren Mandanten kostenfrei, mein Honorar trägt der Investor, für den ich arbeite. An Sie fließt nichts, in keiner Form.

0 €

zahlt Ihr Mandant, auch im Verkaufsfall

0 €

an Sie, auch kein Sachvorteil

Investor

trägt mein Honorar, für ihn arbeite ich

I · Die Kooperation

Was die Partnerschaft ist, und was nicht

Die Partnerschaft ist bewusst schlank. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und behalten jede Entscheidung bei sich.

Was Sie bekommen

Einen direkten Draht

Denkt ein Mandant über einen Verkauf nach, schreiben Sie mir. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob ein Investor passen könnte.

Einen Eintrag im Partnerverzeichnis

Das Verzeichnis ist nicht öffentlich. Austragen lassen können Sie sich jederzeit mit einer kurzen Mail.

Anonymität bis zur Einwilligung

Die erste Anfrage ist anonym. Den Namen Ihres Mandanten nennen Sie mir erst, wenn er in Textform eingewilligt hat. Die Einwilligung holen Sie ein.

Was es bei mir nie gibt

Keine Provision

Für eine Empfehlung bekommen Sie von mir weder Geld noch einen anderen Vorteil. Auch keine Einladung und keine Gegenempfehlung.

Keine Pflicht

Keine Gebühr, kein Mindestumfang, keine Exklusivität. Sie müssen mir nie einen Mandanten nennen.

Keine Verkaufsberatung

Ich arbeite für einen Investor, nicht für Ihren Mandanten. Wer einen Bieterprozess mit vielen Käufern möchte, ist bei einem Verkaufsberater besser aufgehoben. Passt kein Investor, sage ich Ihnen das offen.

Der Rechtsrahmen, auf den sich das stützt

§ 9 StBerG

Steuerberater

Verbietet, einen Teil der Gebühren oder sonstige Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen abzugeben oder anzunehmen.

§ 49b Abs. 3 BRAO

Rechtsanwälte

Dasselbe Verbot für Anwälte. Der BGH legt es eng aus und bezieht es auf den konkret vermittelten Auftrag (IX ZR 89/23).

§ 55 Abs. 2 WPO

Wirtschaftsprüfer

Dasselbe Verbot für Wirtschaftsprüfer.

Die berufsrechtliche Bewertung liegt bei Ihnen und Ihrer Kammer. Alle Inhalte hier stehen jedem frei zur Verfügung, ob Sie je jemanden nennen oder nicht.

II · Aufnahme

Aufnahme in drei Schritten

Schritt 1 von 3 · Anfrage

Sendenichlese jede Anfrage selbst

III · Anfrage

Aufnahme anfragen

Ein paar Angaben genügen. Den Rest klären Sie und ich im Gespräch.

Was nach dem Senden passiert

  1. Sie bekommen eine Bestätigung per Mail.
  2. Ich lese Ihre Angaben selbst.
  3. Ich schlage Ihnen einen Termin für ein kurzes Gespräch vor.

Lieber vorab eine Frage klären?

herbig@dealorigination.de

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Zu Ihnen
Ihre Kanzlei
Kontakt

Ihre Angaben gehen an niemanden weiter.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir gerne direkt.

herbig@dealorigination.de
Wer kann Partner werden?

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Nachfolgeberater, die Inhaber im Mittelstand begleiten. Wenn Sie unsicher sind, ob es passt, schreiben Sie mir gerne einfach.

Gibt es Gebühren oder Pflichten?

Nein. Die Partnerschaft kostet nichts, und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie müssen mir nie einen Mandanten nennen, und mit einer kurzen Mail ist die Partnerschaft beendet.

Wie ist das berufsrechtlich geregelt?

Für eine Empfehlung erhalten Sie von mir nichts, weder Geld noch einen anderen Vorteil. Maßgeblich sind § 9 StBerG, § 49b Abs. 3 BRAO und § 55 Abs. 2 WPO, dazu die Entscheidung des BGH (IX ZR 89/23). Die berufsrechtliche Bewertung liegt bei Ihnen und Ihrer Kammer. Zum Berufsrecht in Österreich und der Schweiz äußere ich mich nicht, das klären Sie bitte mit Ihrer Kammer.

Wie läuft die Aufnahme?

Sie schicken mir das Formular, danach melde ich mich für ein kurzes Gespräch. Passt es für beide Seiten, nehme ich Sie ins Partnerverzeichnis auf.