Preis und Bewertungslogik
Fester Preis oder Spanne, Enterprise Value oder Equity Value, Locked Box oder Abrechnung zum Closing.
Ihr BlickWie kommt man vom Unternehmenswert zum Preis für die Anteile?
Für Berater · Rechtsanwälte
Sie bleiben der Anwalt Ihres Mandanten, von der ersten Absichtserklärung bis zum Closing. Ich sitze auf der Seite des Investors und sage das von Anfang an offen.
Für Ihren Mandanten kostenfrei, mein Honorar trägt der Investor, für den ich arbeite. An Sie fließt nichts, in keiner Form.
01 · Rollen im Prozess
Sie vertreten Ihren Mandanten die ganze Zeit. Der Investor kommt mit eigenen Anwälten. Ich stelle den Kontakt her und verhandle nicht.
Ihr Mandant entscheidet, ob er spricht. Auf Wunsch sind Sie von Anfang an dabei.
Ich stelle den Investor und seine Pläne vor. Ein Käufer, keine Bieterrunde.
Lernt Ihren Mandanten und das Unternehmen kennen.
Gut zu wissen. Bis hierhin gibt Ihr Mandant nur preis, was er selbst erzählen will.
02 · Struktur
Die Struktur entscheidet über Haftung, Steuer und Aufwand. Verkäufer wollen meist Anteile verkaufen, Käufer lieber einzelne Wirtschaftsgüter.
Die GmbH wechselt als Ganzes den Eigentümer, mit allem, was in ihr steckt.
Allgemeine Einordnung für die GmbH, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was im Einzelfall passt, klären Sie mit dem Steuerberater Ihres Mandanten.
03 · Absichtserklärung
Der LOI hält die Eckpunkte fest, bevor die Prüfung beginnt. Das ist eine Erklärung, keine Vorlage. Verhandelt wird er von Ihnen, für Ihren Mandanten.
Meist binden nur zwei der sechs Punkte.
Fester Preis oder Spanne, Enterprise Value oder Equity Value, Locked Box oder Abrechnung zum Closing.
Ihr BlickWie kommt man vom Unternehmenswert zum Preis für die Anteile?
Share Deal oder Asset Deal, eine Rückbeteiligung des Verkäufers, ein später fälliger Teil des Preises.
Ihr BlickWoran hängt der spätere Teil, und wer misst es?
Wie lange Ihr Mandant mit keinem anderen Käufer spricht und was passiert, wenn die Frist abläuft.
Ihr BlickEndet sie von selbst, oder verlängert sie sich?
Umfang, Zeitplan und wer prüft. Hier entscheidet sich, wie viel Arbeit auf Ihren Mandanten zukommt.
Ihr BlickWas muss Ihr Mandant bis wann bereitstellen?
Gremienvorbehalte, Finanzierung, Kartellfreigabe. Alles, was den Abschluss noch stoppen kann.
Ihr BlickIst die Finanzierung des Investors gesichert?
Wer was weitergeben darf, wer seine Berater selbst trägt und wo gestritten würde.
Ihr BlickGilt die Vertraulichkeit auch, wenn es nicht zum Abschluss kommt?
04 · Offen gesagt
Ich arbeite für einen Investor, nicht für Ihren Mandanten. Wer einen Bieterprozess mit vielen Käufern möchte, ist bei einem Verkaufsberater besser aufgehoben. Passt kein Investor, sage ich Ihnen das offen.
Viele Bieter in einem Verfahren. Das Honorar trägt in der Regel der Verkäufer.
Ein Investor mit klarer These, für Ihren Mandanten kostenfrei.
05 · Berufsrecht
Die Norm verbietet Gebührenanteile und sonstige Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen. Deshalb gibt es bei mir keine, in keiner Form.
Kein Vorteil für die Vermittlung von Aufträgen
8 U 1883/22
Provision für einen konkret vermittelten Auftrag nichtig
Der BGH legt das Verbot eng aus. Erfasst ist die Provision für den konkreten Auftrag, allgemeine Werbung bleibt zulässig. Alle Inhalte hier stehen jedem frei zur Verfügung, ob Sie je jemanden nennen oder nicht.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir gerne direkt.
herbig@dealorigination.deMeist der Share Deal. Die Gesellschaft geht mit allen Verträgen und Risiken als Ganzes über. Hält Ihr Mandant die GmbH-Anteile privat, sind 60 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, über eine Holding nach § 8b KStG nur 5 Prozent. Käufer wollen oft den Asset Deal, weil sie Risiken auswählen und den Kaufpreis abschreiben können. Was im Einzelfall passt, klären Sie mit dem Steuerberater Ihres Mandanten.
Meist die Kanzlei des Investors. Im Gespräch mit einem einzelnen Investor kommt von dort in der Regel der erste Entwurf. Sie prüfen und verhandeln ihn für Ihren Mandanten. GmbH-Anteile brauchen die notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG. Ich schreibe keine Verträge und verhandle nicht.
Er hält Preislogik, Struktur, Zeitplan, Umfang der Prüfung und die Exklusivität fest. Bindend sind meist nur einzelne Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kosten und Gerichtsstand. Den LOI verhandeln Sie für Ihren Mandanten, eine Vorlage gebe ich bewusst nicht heraus.
§ 49b Abs. 3 BRAO verbietet, für die Vermittlung von Aufträgen Gebührenanteile oder sonstige Vorteile abzugeben oder anzunehmen. Der BGH hat eine Provision für einen konkret vermittelten Auftrag als nichtig eingestuft (IX ZR 89/23, 18.04.2024). Bei mir gibt es deshalb keine Vergütung an Sie, in keiner Form. Die berufsrechtliche Bewertung liegt bei Ihnen und Ihrer Kammer.
Sie vertreten Ihren Mandanten, den Verkäufer. Der Investor hat eigene Anwälte und Berater. Ich arbeite im Auftrag des Investors und sage das von Anfang an. Für Ihren Mandanten bin ich kostenfrei, mein Honorar trägt der Investor.
Mir reichen Branche, Größe und Region. Die erste Anfrage ist anonym. Den Namen Ihres Mandanten nennen Sie mir erst, wenn er in Textform eingewilligt hat. Ich sage Ihnen ehrlich, ob der Investor passt.